Inhalte des Betrieblichen Informationsdienst (Mitgliederzeitung des BUS Betreuungsverbund für Unternehmer und Selbstständige e.V.) Ausgabe 69. Schwerpunktthema ist diesmal das Thema Unternehmerfrau. Mitglieder des BUS e.V. erhalten den BID kostenfrei im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.
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Ausgabe 69

Inhaltsangabe



Editotial

Der Unternehmer, seine Frau und der Erfolg

Titelstory

Raus aus dem Schatten - rein in die Karriere


Themen im Forum


Auf dem Weg zur unternehmerin
Meisterfrauen im Betrieb
Controlling statt Kontrolle
Persöhnlicher Orientierungsbogen
Mitarbeiter: Perlen fischen
Marketing: Werden Sie zur Scharfschützin
Ich heirate einen Unternehmer
haftungsfalle bei Kreditverträgen
Sittenwidrige Eheverträge
Mentorinnen und andere Schwiegermütter
Karriere: Gedanken über ein gr0ßés Wort
Arbeitslosengeld wegen Heirat gestrichen
Frauen in der Wirtschaft
Arbeit ohne Wert
Familie und Betrieb
Unternehmerfrau als Chefredakteurin

Themen im "Brisant" Teil


Nachwuchs Mitarbeiter
Ausbildungsabgabe gekippt
Insolvenzttendenz
Fit für den Erfolg
Mitarbeiterrecht: Der Urlaubssammler
BUS auf der deGUT
Unlauteren Wettbewerb
Mitarbeiter des Monats
Unternehmensform Limited
Datensicherung
Bezahlen im Netz
Aikodo
Fitnesszuschuss steuerfrei
Berufsunfähigkeit
Regionales Marketing

Paragraphendickicht - Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb geändert


Rabat ist die Hauptstadt von Marokko. Warum dürfte wenig erklärungsbedürftig sein. Anders als dort war bisher in Deutschland das Rabattieren auf wenige Anlässe wie Sommer-/ Winterschlussverkauf, Jubiläum oder Räumung beschränkt.

 

Jetzt haben alle, die auf Rotstiftpreise stehen, Grund zum jubeln. Denn seit dem 8. Juli 2004 gilt das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wesentlich wurde die Vorschriften zur Werbung und Durchführung von Sonderveranstaltungen geändert. Das bedeutet im Einzelnen, dass Sie keinen bestimmten Anlass mehr benötigen, um für einen befristeten Zeitraum die Preise sinken zu lassen. Wie früher, dürfen Sie aber Grenzen nicht überschreiten, d. h. Werbung „ohne Rücksicht auf Verluste“ ist weiterhin nicht erlaubt.

 

Unverändert bleibt selbstverständlich auch der Schutz von Kundschaft und Konkurrenz, der besagt, dass „Irreführung und übertriebenes Anlocken“ nicht erlaubt sind. Gemeint ist damit, dass Sie sich beispielsweise nicht als Meisterbetrieb ausgeben dürfen, wenn dies nicht zutrifft. Unwahrheiten sind also tabu.

 

Das gilt auch für Mondpreise, darunter versteht man Preise, die vorher nie für eine angemessene Zeit tatsächlich gefordert wurden. Ein Bespiel hierfür wäre ein Händler, der einen Preis hoch setzt, um ihn dann sofort, oder sehr kurze Zeit später, rot durchzustreichen zu können. So wirkt der neue Preis auf den Kunden besonders günstig, obwohl der jetzt geforderte Preis dem „Normalpreis“ entspricht.

 

Sollte sich einer Ihrer Mitbewerber nicht an diese Spielregeln halten, bleibt die Vorgehensweise die Gleiche wie vor dem 8. Juli 2004. Ihr Anwalt fordert den Unternehmer auf eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wird sie unterschrieben und zahlt er die angefallenen Kosten, hat sich die Sache erledigt. Wenn nicht, kommt die Klage.

 

Sollten Sie weitere Fragen zum UWG haben oder konkrete Sonderverkäufe planen, dürfen Sie sich gerne an die Servicezentrale oder Ihren BUS-Berater wenden.

 

Britta Gigler

BUS-Netzwerk


BUS Unternehmensberatung
Beratung, Betreuung und Bildung
Telefon:+49 (89) 45 06 34 0